ab 20,50 

Einzelstückpreis:

zzgl. 19% MwSt. Versandkosten


 

Lieferzeit: in ca. 1-3 Arbeitstagen versandbereit

Staffelpreise
Laden...

Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln

Hinweisschild „Kein Winterdienst – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“

Das Hinweisschild „Kein Winterdienst – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“ signalisiert, dass in bestimmten Bereichen keine Schneeräum- oder Streuarbeiten durchgeführt werden. Es weist alle Passanten und Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie diese Flächen im Winter auf eigenes Risiko betreten oder befahren. Das Schild erhöht das Bewusstsein für mögliche Glätte und unterstützt die Eigenverantwortung, indem es klar auf die Risiken hinweist.

Einsatzorte des Schildes „Kein Winterdienst“

Das Schild „Kein Winterdienst“ findet überall dort Einsatz, wo keine reguläre oder vollständige Räum- und Streupflicht besteht. Typische Standorte sind selten genutzte Nebenwege, Parkplätze, private Zufahrtsstraßen, Wanderwege, Gehwege in Parkanlagen und andere weniger frequentierte Außenbereiche. In diesen Zonen besteht eine erhöhte Rutschgefahr durch Eis und Schnee, da keine Winterdienstmaßnahmen getroffen werden. Das Schild dient dazu, Besucher und Anwohner zu warnen und sie darauf hinzuweisen, dass sie auf Glätte achten müssen.

Vorteile des Schildes „Kein Winterdienst – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“

Durch das Hinweisschild „Kein Winterdienst“ wird das Risiko von Unfällen reduziert, indem es Passanten und Fahrer an die Notwendigkeit erinnert, vorsichtig zu sein und auf winterliche Bedingungen zu achten. Die klare und deutliche Formulierung sensibilisiert für potenzielle Gefahren und fördert ein umsichtigeres Verhalten. Menschen werden sich eher darauf einstellen, dass Wege oder Straßen glatt sein könnten, und können entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, etwa rutschfeste Schuhe tragen oder langsamer fahren.

Rechtliche Aspekte und Sicherheitsverantwortung

Das Hinweisschild „Kein Winterdienst“ erfüllt eine wichtige Funktion zur rechtlichen Absicherung. Durch diesen Hinweis übernehmen Kommunen, Eigentümer und Verantwortliche eine Verkehrssicherungspflicht, ohne eine Räumpflicht zu gewährleisten. Das Schild entbindet den Betreiber von einer umfassenden Streu- und Räumverantwortung und fordert den Benutzer auf, Eigenverantwortung zu übernehmen. In schneereichen Monaten wird damit nicht nur die Sicherheit gefördert, sondern auch die Haftung des Verantwortlichen begrenzt, indem eine klare Warnung vor den winterlichen Gefahren ausgesprochen wird.