Gefahrstoffaufkleber GHS 05: Kennzeichnung für ätzende Stoffe

Warum der GHS 05 Aufkleber für ätzende Stoffe wichtig ist?

Ätzende Stoffe können erhebliche Schäden an Haut, Augen und anderen Materialien verursachen. Sie sind oft hochreaktiv und können schwerwiegende Verletzungen oder Schäden hervorrufen, wenn sie nicht korrekt gehandhabt werden. Der GHS 05 Aufkleber bietet eine deutliche Warnung vor diesen Risiken und ist entscheidend für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter.

Eigenschaften der GHS 05 Aufkleber:

  • Hochwertiges Material: Unsere GHS 05 Aufkleber bestehen aus strapazierfähigem, wasserfestem und UV-beständigem Material. Dies gewährleistet, dass die Aufkleber auch unter anspruchsvollen Bedingungen wie Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung dauerhaft lesbar bleiben.
  • Starke Haftung: Die Aufkleber sind mit einem gut haftenden Kleber ausgestattet, der auf unterschiedlichen Oberflächen haften kann. Dies sorgt für eine dauerhafte Kennzeichnung auf Behältern, Verpackungen und Lagereinrichtungen.
  • Deutliche Kennzeichnung: Das Symbol für ätzende Stoffe ist klar und prägnant gestaltet, um die Gefährlichkeit der Chemikalien sofort zu kommunizieren. Diese klare Darstellung hilft, die Risiken schnell zu erkennen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Anwendungsbereiche:

  • Industrie und Produktion: Ideal zur Kennzeichnung von Chemikalien und Substanzen, die ätzende Eigenschaften aufweisen. Der Aufkleber hilft, Sicherheitsprotokolle einzuhalten und das Risiko von Verletzungen und Schäden am Arbeitsplatz zu minimieren.
  • Transport und Logistik: Perfekt für die Kennzeichnung von Paketen und Versandbehältern, die ätzende Stoffe enthalten. Die Aufkleber gewährleisten die Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards und erhöhen die Sicherheit während des Transports.
  • Lagerung: Optimal für die Kennzeichnung von Lagerräumen und Regalen, die ätzende Chemikalien lagern. Eine deutliche Kennzeichnung hilft, das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren zu reduzieren.

Rechtliche Anforderungen:

Der Einsatz des GHS 05 Aufklebers entspricht den Anforderungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) der Europäischen Union. Diese Verordnung stellt sicher, dass ätzende Stoffe gemäß den internationalen GHS-Richtlinien korrekt gekennzeichnet werden. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung ist entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den Schutz Ihrer Mitarbeiter.

Der Gefahrstoffaufkleber GHS 05 ist entscheidend für die sichere Kennzeichnung ätzender Stoffe. Durch seine robuste Bauweise, exzellente Haftung und klare Sichtbarkeit bietet dieser Aufkleber umfassenden Schutz und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften. Investieren Sie in unsere hochwertigen GHS 05 Aufkleber, um Risiken effektiv zu kommunizieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.


Signalwörter - Unterschied zwischen „Achtung“ und „Gefahr“:

Achtung:

  • Geringere Gefahr: Das Signalwort „Achtung“ wird verwendet, wenn der Stoff oder das Gemisch eine niedrigere Gefährdungsstufe hat. Es kennzeichnet Gefahren, die zwar ernst zu nehmen sind, aber im Vergleich zu Stoffen mit „Gefahr“ als Signalwort weniger schwerwiegende Folgen haben können.
  • Beispiele: Stoffe, die entzündlich, aber nicht hochentzündlich sind, oder Chemikalien, die bei Hautkontakt zu Reizungen führen können, ohne dabei schwere Verletzungen zu verursachen.

Gefahr:

  • Höhere Gefahr: Das Signalwort „Gefahr“ wird verwendet, wenn der Stoff oder das Gemisch eine hohe Gefährdungsstufe aufweist. Es kennzeichnet ernsthafte und möglicherweise lebensbedrohliche Gefahren, wie etwa hochentzündliche Stoffe oder Chemikalien, die schwere Gesundheitsschäden verursachen können.

Beispiele: Hochentzündliche Chemikalien, starke Säuren oder Basen, die schwere Verätzungen verursachen können, oder toxische Substanzen, die bei Hautkontakt oder Inhalation zu schweren gesundheitlichen Schäden führen können.