Welche Pläne wir für Sie erstellen und abwickeln

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, abgestimmt auf die Anforderungen aus ASR A1.3 und ASR A2.3. Zusätzlich erstellen/übernehmen wir Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Hochhauspläne, Zimmerpläne für Schulen und Hotels sowie Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten. Wenn das Objekt komplex ist oder mehrere Nutzergruppen im Gebäude unterwegs sind, ist genau diese Bündelung sinnvoll: ein Ansprechpartner, ein Planstand, klare Verantwortlichkeiten.

Vor-Ort-Begehung Oberbayern: so vermeiden Sie typische Planfehler

In der Praxis scheitern Pläne selten am Zeichnen, sondern an fehlenden Details vor Ort: geänderte Türen, neue Trennwände, zugestellte Bereiche, abweichende Feuerlöscher-Standorte oder unklare Sammelstellen. Darum bieten wir die örtliche Begehung im Raum Oberbayern zur Bestandsaufnahme an und übernehmen die Abstimmung sowie das Genehmigungsverfahren mit den zuständigen Stellen, wenn das im Projekt gefordert ist. Anschließend fertigen wir die Pläne auf den unterschiedlichsten Materialien und montieren diese fachgerecht im Raum Oberbayern.

Was ein Flucht- und Rettungsplan enthalten muss – kurz und praxisnah

Ein sauberer Plan zeigt den Gebäudegrundriss oder den relevanten Gebäudeteil, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, Notausgänge beziehungsweise Notausstiege, Erste-Hilfe-Einrichtungen inklusive Defibrillatoren, Löschmittel wie Feuerlöscher, einen Übersichtsplan mit Sammelstelle sowie Brandschutzordnung Teil A und Hinweise zur Ersten Hilfe. Entscheidend ist, dass alles gut lesbar, verständlich und aktuell bleibt.

Pflicht, Verantwortung, Prüfung: was Betreiber wissen müssen

Ein Flucht- und Rettungsplan ist dort Pflicht, wo Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung der Arbeitsstätte das erfordern, zum Beispiel bei unübersichtlicher Fluchtwegführung, hohem Anteil ortsunkundiger Personen, erhöhter Gefährdung oder Gefährdungen aus benachbarten Arbeitsstätten. Verantwortlich ist grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. Betreiber oder ein beauftragter Arbeitsschutzverantwortlicher. Die Pläne sind in ausreichender Zahl an gut sichtbaren Stellen auszuhängen, typischerweise in zentralen Bereichen der Fluchtwege, pro Brandabschnitt und pro Etage. Die regelmäßige Überprüfung liegt in der Eigenverantwortung des Betreibers, empfohlen mindestens alle zwei Jahre nach DIN ISO 23601. Für Feuerwehrpläne gilt ebenfalls eine regelmäßige Aktualisierung, üblicherweise mindestens im Zweijahresrhythmus.

Archivierung und Überarbeitung: damit Änderungen nicht jedes Mal bei null starten

Gebäude ändern sich. Genau deswegen archivieren wir Planstände, damit Ergänzungen oder Überarbeitungen später schnell und sauber eingearbeitet werden können, ohne dass Sie wieder von vorne anfangen müssen.

Experten-Montagetipp aus der Praxis

Hängen Sie Pläne nicht dort auf, wo man erst danach suchen muss. Der beste Platz ist der, an dem Personen automatisch vorbeikommen: Kreuzungen von Fluren, Nähe zu Treppenräumen, Eingangsbereiche von Etagen und zentrale Aufenthaltszonen. Und ganz praktisch: Achten Sie auf Blendungen durch Beleuchtung und Reflexe auf der Oberfläche. Wenn der Plan bei normalem Raumlicht spiegelt, wird er im Ernstfall schlicht übersehen.

 


FAQ

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan oder ein Feuerwehrplan?

Wir kalkulieren objektbezogen, weil Aufwand und Umfang stark vom Gebäude abhängen. Sie bekommen von uns ein klares Angebot, sobald wir die Eckdaten haben.

Können Sie auch Vor-Ort aufnehmen und anschließend montieren?

Ja. Auf Anfrage übernehmen wir die Begehung zur Bestandsaufnahme im Raum Oberbayern, stimmen Inhalte ab und montieren die fertigen Pläne fachgerecht vor Ort.