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Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne nach DIN ISO 23601
Als Serviceleistung bieten wir Ihnen die Planerstellung sowohl für Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, ASR A1.3 und ASR A2.3, Feuerwehrpläne für nach DIN 14095, Hochhauspläne, Zimmerpläne für Schulen, Hotels usw., als auch Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten. Des Weiteren übernehmen wir sowohl die örtliche Begehung (Oberbayern) zur Bestandsaufnahme, die Abstimmung und das Genehmigungsverfahren mit den Behörden. Außerdem übernehmen wir die Herstellung der Pläne auf den unterschiedlichsten Materialien, die fachgerechte Montage (Oberbayern) der Pläne und die Archivierung der Pläne, zur Ergänzung bzw. Überarbeitung. Interesse? ... dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, Tel. (089) 66 51 84-0 oder info@schlemmer.de.Häufige Fragen und Antworten zu "Flucht- und Rettungsplänen"
Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Flucht- und Rettungspläne können z. B. erforderlich sein in Bereichen:
1. mit unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere
Räume, bei einer gewinkelten oder von den üblicherweise betrieblich genutzten
Verkehrswegen abweichenden Wegführung),
2. mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit
Publikumsverkehr),
3. mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. Räume nach Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 3 und 4
oder Absatz 3) oder
4. wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B.
durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
Was muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?
Gebäudegrundriss oder Teile davon, Verlauf der Flucht- und Rettungswege, Notausgang/ Notausstieg, Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und Defibrillatoren, Lage der Löschmittel (z.B. Feuerlöscher) Übersichtsplan mit Sammelstelle, Brandschutzordnung Teil A und Hinweise zur Ersten Hilfe.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte durch einen Fachkundigen einen Flucht- und Rettungsplan erstellen lassen.
Wo muss der Flucht- und Rettungsplan aushängen?
„Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an gut sichtbaren Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind z.B. zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten. Außerdem muss in jedem Brandabschnitt und in jeder Etage ein Plan angebracht werden.
Wer prüft Flucht- und Rettungspläne?
Die Pläne werden durch Eigenverantwortlichkeit des Betreibers, Eigentümers regelmäßig überprüft.
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne geprüft werden?
Flucht und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens alle 2 Jahre, nach DIN ISO 23601 zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, verständlich und noch aktuell sind.
Was kostet ein Fluchtplan?
Wir kalkulieren unsere Preise objektbezogen. Gerne schreiben wir Ihnen ein Angebot. Kontaktieren Sie uns unter 089/ 66 51 84 0 oder info@schlemmer.de
Wer ist verantwortlich für Fluchtwege?
Genereller Adressat des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber/ Betreiber oder Arbeitsschutzbeauftrager (falls vorhanden). Er muss die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergeben, umsetzen und somit den Flucht- und Rettungsplan stellen.
Wer kann eine Brandschutzordnung erstellen?
Jede fachkundige Person hat die Berechtigung, eine Brandschutzordnung zu erstellen.
Wann braucht man einen Fluchtweg?
Nach § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzuhängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Häufige Fragen und Antworten zu "Feuerwehrplänen"
Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?
Inhalte der einzelnen Teile von Feuerwehrplänen sind:
Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Inhaltsverzeichnis, Planstand und Aktualisierungsverzeichnis, Art der Nutzung.
evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten (z.B. Labore). Ein Feuerwehrplan besteht außerdem aus: Übersichtsplan, Objektplan und Detailplan für jede Etage.
Was ist ein Feuerwehreinsatzplan?
Ein Feuerwehreinsatzplan dient der Einsatzleitung und den Einsatzkräften für den Einsatz zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Schadenslage sowie der daraus notwendigen Maßnahmen zur Gegenabwehr.
Wer erstellt einen Feuerwehrplan?
Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und muss von der zuständigen Branddirektion genehmigt werden.
Wo werden Feuerwehrpläne hinterlegt?
Die Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Branddirektion bzw. Ortsfeuerwehr hinterlegt werden. Ein weiterer Feuerwehrplan muss beim Objekt (z.B. bei der Brandmeldezentrale, dem zuständigen Pförtner oder dem Hausmeister, etc.) hinterlegt werden.
Wer braucht Feuerwehrpläne?
Je nach Art, Lage und Nutzung des Objektes wird von der Baugenehmigungsbehörde ein Feuerwehrplan gefordert. Feuerwehrpläne müssen vom Arbeitgeber, Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber bereitgestellt werden.
Wie oft müssen Feuerwehrpläne aktualisiert werden?
Mindestens alle 2 Jahre.
Wer prüft Feuerwehrpläne?
Er ist von einer sachkundigen Person zu überprüfen und ggf. sofort zu aktualisieren.