Verwendung:

Sicherheit:

Das Verbot des Abstellens oder Lagerns kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein, um Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten oder Sichtlinien frei zu halten.

Zugänglichkeit:

In manchen Bereichen, wie beispielsweise vor Eingängen, auf Gehwegen oder in engen Korridoren, soll die Zugänglichkeit für alle Personen gewährleistet werden.

Ordnung und Sauberkeit:

Das Verbot kann auch dazu dienen, Ordnung und Sauberkeit zu erhalten, indem verhindert wird, dass man Bereiche als Lagerflächen oder unerlaubte Parkplätze nutzt.

Schutz von Eigentum:

In privaten oder geschützten Bereichen soll das Schild Fremdabstellen oder Fremdlagern verhindern und Eigentum schützen.

Es ist wichtig, diese Beschilderung zu beachten, da das Ignorieren zu rechtlichen Konsequenzen, Störungen des Betriebsablaufs oder Sicherheitsrisiken führen kann.