Stand 01/2010

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen der Schlemmer GmbH (nachfolgend Schlemmer) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und unabhängig vom gewählten Bestellweg (Telefon, Fax, Mail und Onlineshop). Die aktuell gültige Fassung kann jederzeit bei Schlemmer angefordert werden. Der Besteller erkennt dies mit Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Lieferung an. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und Schlemmer, solange nicht neue Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
  2. Die Geltung abweichender oder ergänzender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn Schlemmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Auftragserteilungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen berühren die Geschäftsbedingungen des Bestellers mit Schlemmer nicht.
  3. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Arten von Geschäften, einschließlich der Bestellungen über den Onlineshop von Schlemmer, es sei denn, dass im Einzelfall besondere Regelungen nur für Web-Bestellungen vorgesehen sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Schlemmer gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Alle Katalog- oder Onlineshop-Offerten sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote von Schlemmer dar.
  2. Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung/Annahme oder aber entsprechende Email bzw. konkludent durch Auslieferung der Ware zustande. Vertragspartner sind Schlemmer und der namentlich benannte Besteller und etwaig abweichend hiervon der Rechnungsempfänger. Von Schlemmer versandte Bestellbestätigungen stellen keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern sollen den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Schlemmer eingegangen ist. Ein bindendes Angebot wird jeweils vom Besteller aufgrund seiner Bestellung abgegeben. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Schlemmer.
  3. Schlemmer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Bestellers – abzulehnen.
  4. Schlemmer behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/Preisfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können Farben im Katalog/Onlineshop von den original RAL-Farbtönen abweichen. Insbesondere behält sich Schlemmer das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis zu erstatten.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

  1. Es gelten die im Katalog bzw. des Onlineshop angegebenen Liefer- und Leistungsfristen. Im Katalog werden die zum Zeitpunkt der Drucklegung erfahrungsgemäß zutreffenden durchschnittlichen Liefertermine angegeben. Geringe Abweichungen sind möglich. Bei Sonderanfertigungen gelten die Fristen jedoch nur, wenn der Besteller alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Im Onlineshop gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit die dort jeweils angezeigten Liefertermine.
  2. Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage außer Betracht. Bei Erstbestellungen kann sich die Lieferzeit wegen durchzuführender Bonitätsprüfungen geringfügig verlängern. Liefertage sind Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Frachtführer übergeben wurde.
  3. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von Schlemmer liegende und von Schlemmer nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden Schlemmer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von Schlemmer, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen von Schlemmer, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Schlemmer die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

§ 4 Preisgestaltung

  1. Es gelten jeweils die für das laufende Geschäftsjahr aktuellen und dem Jahreskatalog bzw. dem Onlineshop zu entnehmenden Preise. Preisänderungen während der Kataloglaufzeit (auch zu Gunsten des Bestellers) bleiben vorbehalten. Es gelten daher ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
  2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk zuzüglich Portokosten, Verpackung, etwaiger Zölle sowie Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Katalog abgedruckte Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Schlemmer.
  3. In den Abbildungen verwendetes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.

§ 5 Mengenabweichungen

  1. Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich Schlemmer 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.

§ 6 Verpackungs- und Versandkosten

  1. Als Versand- und Servicepauschale berechnet Schlemmer je Sendung netto EUR 8,00 (Anlieferung hinter die erste verschließbare Tür). Diese Pauschale gilt nur für Sendungen innerhalb Deutschlands ohne Insellieferungen. Diese sowie der Versand ins europäische Ausland oder in Drittländer werden individuell berechnet. Die Versand- und Servicepauschale gilt als vereinbart, auch wenn in der Auftragsbestätigung keine explizite Auftragsposition ausgewiesen ist.
  2. Besonders sperrige oder schwere Produkte werden in Einzelfällen gesondert berechnet. In solchen Fällen gelten die Versandkostenhinweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.

§ 7 Verpackung und Transport

  1. Alle Bestellungen werden dem Beförderer in einer angemessenen Transportverpackung übergeben.
  2. Sofern es für eine zügige Abwicklung sinnvoll ist, behält sich Schlemmer Teillieferungen vor. Damit der Besteller so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-/Lagereinheiten erfolgt.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Besteller selbst oder einen Empfangsbevollmächtigten. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Paketdienst, Post oder Spediteur), spätestens mit Verlassen von Schlemmer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
  2. Kann oder will der Besteller die Ware nicht entgegennehmen, gilt: Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft – spätestens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller – geht die Gefahr des Untergangs auf den Besteller über. Hiervon ausgenommen ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Schlemmer.
  3. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  4. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Bei Katalogbestellung sind alle Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Bei Bestellung über den Onlineshop erfolgt die Zahlung im Voraus, durch Vorauskasse, Kreditkarte oder über andere Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal). Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn Schlemmer über den Betrag verfügen kann.
  2. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist Schlemmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  3. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von Schlemmer bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
  4. Schlemmer behält sich die Verrechnung der von dem Besteller geleisteten Zahlungen vor. Es steht Schlemmer insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 367 BGB.
  5. Wird für Schlemmer nach Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist Schlemmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Schlemmer von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Schlemmer unbenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Schlemmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Schlemmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Schlemmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsprodukte) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Schlemmer gefährdende Verfügungen zu treffen.
  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Vorbehaltseigentum stehenden Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Schlemmer ab; Schlemmer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
  3. Sollte der Besteller die Vorbehaltsware verarbeiten, so geschieht dies stets für Schlemmer als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtungen für Schlemmer auszulösen. Geht das Eigentum von Schlemmer hierdurch unter, so geht ersatzweise das hierdurch entstehende Miteigentum an Schlemmer über.

§ 11 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadenersatz

  1. Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog oder im Onlineshop leistet Schlemmer für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten ab Ablieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte. Sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.
  2. Schlemmer gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes in Prospekten, Katalogen, Onlineshop sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  3. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Schlemmer gelieferten Ware.
  5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert Schlemmer entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon (Nacherfüllung) nach.
  6. Zur Leistung von Ersatzlieferungen ist Schlemmer jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Besteller selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Schlägt diese Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Besteller zu setzenden Frist fehl, kann eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
  7. Bei jeder Mängelrüge steht Schlemmer das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller Schlemmer die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Schlemmer kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Schlemmer auf Kosten von Schlemmer zurücksendet. Vor einer von Schlemmer unverlangten Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Schlemmer einzuholen.
  8. Gewährleistungsansprüche gegen Schlemmer stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
  9. Von Schlemmer ersetzte Liefergegenstände sind Schlemmer auf Anfrage zurückzugewähren.
  10. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Besteller etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und Schlemmer im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.

§ 12 Schadenersatz

  1. Schadenersatzansprüche gegen Schlemmer können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist die Haftung von Schlemmer auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 13 Rücktrittsrecht des Bestellers bei Unmöglichkeit und Lieferverzug

  1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Schlemmer die ganze Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Gleiches gilt im Falle des Unvermögens von Schlemmer. Im Falle der Teilleistung kann der Besteller nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in welchem Schlemmer die Leistung unmöglich ist.
  2. Befindet sich Schlemmer in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
  3. Im Übrigen sind – soweit gesetzlich zulässig – jedwede weiteren Ersatzansprüche des Bestellers sowie Kündigungs- und Rücktrittsrechte ausgeschlossen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte

  1. Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie Schlemmer die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch Schlemmer die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt Schlemmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen Schlemmer geltend machen.

§ 15 Impressum (Herstellerhinweis auf Vertragserzeugnissen)

  1. Schlemmer kann auf den von ihnen hergestellten Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinweisen.

§ 16 Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des Gesetzes entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist München.

§ 17 Speicherung und Verarbeitung von Daten

  1. Schlemmer speichert Kundendaten EDV-technisch ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Werbemaßnahmen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von Schlemmer gespeichert und verarbeitet. Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Schlemmer gibt unternehmens- und personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter.

§ 18 Rechtswirksamkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des § 310 BGB.