Parkplatzschilder

Anwendung

Mit unseren Parkplatzschildern kennzeichnen Sie bestmöglich Ihre Parkflächen.

Beim Befahren eines Privat- oder Firmengeländes ist der erste Eindruck wichtig und kann auf die jeweiligen Parkzonen für Kunden, Besucher, Mitarbeiter oder Bewohner hinweisen. So verringern Sie Missverständnisse durch falsches Parken im Alltag und vereinfachen bestenfalls auch einen geordneten Betriebsablauf. Eine Parkplatzkennzeichnung ist an wenige Regeln oder Vorschriften gebunden und kann somit oftmals individuell angepasst und aufgestellt werden. Sofern beispielsweise vom Hausrecht oder Besitzer des Grundstückes nicht verordnet, muss die Straßenverkehrsordnung nicht zwangsmäßig gelten. Die Ausnahme ist, wenn das Gelände öffentlich zugänglich ist.

Des Weiteren dient eine Beschilderung auf Geländen zur einfachen Orientierung und kann unter Umständen Beschädigungen am Auto und Flurschäden durch zu enge Wegeführung verhindern.

Parkplatzschilder kann man mit individuellen Zusatztexten, z.B. „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ kombinieren. Durch ein ordnungsgemäßes Kennzeichen informieren Sie unter anderem Besucher, Kunden und Mitarbeiter über unzulässiges Handeln.

Ebenfalls fertigen wir für Sie auch Parkplatzschilder mit Wunschtexten, wie z.B. Namen, Nummerierungen, Logos, KFZ-Kennzeichen oder Piktogrammen. Eine mit dem KFZ-Kennzeichen personalisierte Stellfläche erhöht zusätzlich die Identifikation mit dem Unternehmen.

Durch eine optimale Kennzeichnung von Behindertenparkplätzen ermöglichen Sie z.B. Rollstuhlfahrern ein ungehindertes und vereinfachtes Ein-/ Aussteigen. Außerdem sollten sich diese Parkplätze grundsätzlich in unmittelbarer Nähe des Einganges befinden.

Service

Unsere Schilder erhalten Sie in einer hochwertigen Qualität für den Innen- und Außenbereich und wir bieten Ihnen ebenfalls die geeignete Befestigung an. Für Privatbereiche oder Bereiche, in welchen eine reflektierende Ausführung nicht vorgeschrieben ist, bieten wir Parkplatzschilder auch in einer kostengünstigen lackierten Ausführung an.

Nutzen Sie gerne im Raum München unseren kompetenten Montageservice.

Kontaktieren Sie uns bei Bedarf unter info@schlemmer.de oder telefonisch unter (0800) 80 10 600 gebührenfrei.


Häufige Fragen und Antworten zu "Parkplatzschildern"

Wie muss ein Parkplatz markiert sein?

Parken innerhalb der Markierungen wird durch das Verkehrsschild „weißes P auf blauem Grund“ (StVO Zeichen 314, 314-10, 314-20) plus ggf. Zusatzschild z. B. „Mo.-Fr. oder 06:00 – 18:00 Uhr“ angezeigt. Ein Pfeil auf dem P-Schild zeigt dabei den Anfang und das Ende des Bereichs an. Des Weiteren können Symbole, wie z.B. „Elektroauto“ oder „Frau“ auf eine spezielle Gruppe hinweisen.

Öffentliche oder private Parkplätze beschildern?

Öffentliche Parkplätze befinden sich auf öffentlichem Grund, welche in der Regel zu der betreffenden Stadt oder Kommune gehören, die für die richtige Beschilderung und Wartung zuständig sind. Ebenso obliegt den jeweiligen Städten und Kommunen Falschparker zu verwarnen oder abzuschleppen.
Private Parkplätze hingegen befinden sich auf privaten Grund und dürfen vom Eigentümer beschildert werden.

Wann gilt auf einem Parkplatz die StVO?

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dazu zählen ebenfalls öffentliche Parkplätze und Parkhäuser.

Ist es Parken, wenn man im Auto sitzt?

Das Halten ohne Parkschein stellt keinen Verstoß dar. Erst wenn Sie länger als 3 Minuten im Auto sitzen, ohne einen Parkschein zu lösen, begehen Sie einen Parkverstoß.

Was bedeutet Parkverbot?


Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot 286-50

Hier ist im ganzen Bereich Parkverbot – Sie dürfen kurz halten.

Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot Mitte 286-30

Hier befinden Sie sich in der Mitte des Halteverbots – Sie dürfen kurz halten.

Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot Ende 286-20

Ab hier endet das eingeschränkte Halteverbot – Sie dürfen kurz halten.

Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot Anfang 286-10

Ab hier beginnt das eingeschränkte Halteverbot – Sie dürfen kurz halten.

Verkehrsschild Halteverbot StVO 283 50

Hier herrscht absolutes Halteverbot – Sie dürfen weder parken noch halten.

Verkehrsschild Halteverbot Anfang StVO 283 10

Ab hier beginnt das absolute Halteverbot – Sie dürfen weder parken noch halten.

Verkehrsschild Halteverbot Ende StVO 283 20

Hier endet das absolute Halteverbot – Sie dürfen weder parken noch halten.

Verkehrsschild Halteverbot Mitte StVO 283 30

Sie befinden sich mitten im absoluten Halteverbot – Sie dürfen weder parken noch halten.