Strahlenschutz

Radioaktivität birgt erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, da sie ionisierende Strahlung durch radioaktive Stoffe abgibt. Gleichzeitig findet sie in verschiedenen Anwendungen Verwendung, besonders bei der Herstellung von Brennelementen in kerntechnischen Anlagen, der Nutzung dieser Brennelemente in Kernkraftwerken zur Energieerzeugung sowie in Atommüllendlagern, Labors und herkömmlichen Röntgenanlagen.

Um Schäden durch radioaktive Strahlung zu verhindern, müssen Bereiche, in denen die Gefahr einer Strahlenexposition besteht, gemäß der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), eindeutig gekennzeichnet werden. Radioaktivität ist in der Regel in Betriebsstätten vorhanden, daher berücksichtigt die Berechnung der maximal zulässigen Strahlendosis die Arbeitszeiten der Mitarbeiter, beispielsweise in Kernkraftwerken oder Laboren. Dies basiert auf einer wöchentlichen Aufenthaltsdauer von 40 Stunden und einer jährlichen Arbeitszeit von 2000 Stunden.

Die Maßeinheit zur Strahlenmessung ist der Sievert, und als unbedenklich gilt eine effektive Belastung bis zu 1 mSv pro Jahr.

Gemäß der Strahlenschutzverordnung werden drei Bereiche deutlich gekennzeichnet. Der Überwachungsbereich beginnt ab einer Strahlenbelastung, die als unbedenklich einzustufen ist. Der Kontrollbereich liegt bei einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr. Hierfür bieten wir spezielle Strahlenschutzschilder in unserem Shop an.

In Sperrbereichen kann die Ortsdosisleistung mehr als 3 mSv pro Stunde betragen, was bedeutet, dass sie nicht frei zugänglich sind und nur unter fachkundiger Aufsicht betreten werden dürfen, beispielsweise für Wartungsarbeiten in Kernkraftwerken. Wir führen auch Schilder für Sperrbereiche in unserem Sortiment, die gemäß DIN-Norm in roter Warnfarbe gehalten sind.