Gefahrstoff GHS, Transport, Asbest - Kennzeichnungen: CPL-Verordnung und GGVSE/ADR

Die Kennzeichnung und der Transport von Gefahrstoffen unterliegen strengen Vorschriften und Normen, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Dies umfasst das Globally Harmonized System (GHS) für Gefahrstoffkennzeichnungen, spezifische Regelungen für den Transport gefährlicher Güter und besondere Vorschriften für Asbest. Hier sind die wesentlichen Aspekte der CPL-Verordnung, der GGVSE/ADR und anderer relevanter Richtlinien zusammengefasst.

Globally Harmonized System (GHS) für Gefahrstoffkennzeichnungen

Das Globally Harmonized System (GHS) ist ein international anerkanntes System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es dient der Verbesserung der Sicherheit durch standardisierte Warnsymbole, Signalwörter und Gefahrenhinweise. Die wichtigsten Elemente des GHS sind:

  • Gefahrenpiktogramme: Symbole, die auf spezifische Gefahren wie Explosivität, Toxizität oder Umweltgefahren hinweisen.
  • Signalwörter: „Gefahr“ oder „Achtung“, die den Schweregrad der Gefährdung anzeigen.
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze): Beschreibungen der Art und Schwere der Gefahren.
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze): Empfehlungen zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung.

GHS-Kennzeichnungen sind seit 2015 in der EU gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) verbindlich.

CPL-Verordnung (Chemikalien-Verbotsverordnung)

Die CPL-Verordnung, auch bekannt als Chemikalien-Verbotsverordnung, regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chemikalien, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Wirkungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Sie umfasst:

  • Klassifizierung von Chemikalien: Vorschriften zur Einstufung von Gefahrstoffen und deren Kennzeichnung.
  • Verpackungsanforderungen: Sicherheits- und Informationsvorschriften für die Verpackung von Chemikalien.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDS): Erforderliche Dokumentation zur Bereitstellung von Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen.

GGVSE/ADR (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)

Die Gefahrgutverordnung (GGVSE) und das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regeln den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene und Binnenwasserwegen. Wichtige Punkte sind:

  • Klassifizierung und Kennzeichnung: Gefahrgut muss entsprechend der Gefahrgutsystematik klassifiziert und gekennzeichnet werden. Dazu gehören Transportdokumente und Gefahrzettel auf den Verpackungen.
  • Verpackungsanforderungen: Vorgaben für sichere Verpackungen, die verhindern, dass Gefahrstoffe bei einem Unfall freigesetzt werden.
  • Fahrzeugausstattung und Fahrerqualifikation: Anforderungen an die Ausrüstung von Fahrzeugen und die Qualifikation der Fahrer, um sicherzustellen, dass Gefahrstoffe sicher transportiert werden.

Asbestkennzeichnung

Asbest ist ein gefährlicher Stoff, der in vielen alten Bauwerken und Materialien vorkommen kann. Die Asbestkennzeichnung muss spezifische Anforderungen erfüllen:

  • Kennzeichnungspflicht: Bereiche, die Asbest enthalten, müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, um das Risiko einer Exposition zu minimieren.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Schutzmaßnahmen bei der Handhabung und Entfernung von Asbestmaterialien, um die Freisetzung von Asbestfasern in die Luft zu verhindern.