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GGVSE/ADR

Gefahrstoffschild GGVSE/ADR Klasse 7C: Kennzeichnung von radioaktiven Stoffen (Kategorie III)

Das Gefahrstoffschild der GGVSE/ADR Klasse 7C ist speziell für die Kennzeichnung von radioaktiven Stoffen der Kategorie III konzipiert, die aufgrund ihrer niedrigeren Radioaktivität immer noch Sicherheitsrisiken für die Gesundheit und Umwelt darstellen. Diese Stoffe erfordern eine präzise Kennzeichnung und sorgfältige Handhabung, um sicherzustellen, dass man die Gefahren erkennt und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreift.

Was ist Klasse 7C?

Die Klasse 7C umfasst radioaktive Stoffe der Kategorie III, die eine geringere Radioaktivität aufweisen als die der Kategorien I und II, jedoch dennoch Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Diese Stoffe sind oft in Forschungs-, medizinischen und industriellen Anwendungen zu finden. Beispiele für solche Stoffe sind bestimmte radioaktive Isotope in kleinen Mengen oder Abfälle aus der Nutzung von radioaktiven Materialien, die weniger gefährlich sind, aber dennoch Strahlenemissionen erzeugen.

Wichtige Merkmale der Gefahrstoffschilder der Klasse 7C

  • Design und Farbgebung: Die Gefahrstoffschilder der Klasse 7C sind gelb/ weiß mit einem schwarzen Strahlensymbol, das die Präsenz von radioaktiver Strahlung anzeigt. Das Symbol besteht aus drei schwarzen Strahlen, die von einem zentralen Punkt ausgehen. Dieses Design sorgt für eine sofortige Erkennung der Gefahrenquelle.
  • Vorschriften und Normen: Die Schilder müssen den GGVSE/ADR-Vorschriften entsprechen, die spezifische Anforderungen an Größe, Platzierung und Lesbarkeit festlegen. Dies gewährleistet eine klare und präzise Kennzeichnung, die sowohl während des Transports als auch bei der Lagerung sichtbar ist.
  • Zusätzliche Informationen: Neben dem Warnsymbol können die Schilder zusätzliche Details wie UN-Nummern und spezifische Sicherheitshinweise enthalten. Diese Informationen sind entscheidend für die korrekte Handhabung und den sicheren Umgang mit den Stoffen.

Warum ist die korrekte Kennzeichnung wichtig?

Die korrekte Kennzeichnung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7C ist wichtig, um das Risiko einer Strahlenexposition zu minimieren und sicherzustellen, dass die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Auch wenn die Radioaktivität dieser Stoffe geringer ist als bei höher kategorisierten Materialien, können sie dennoch gesundheitliche Risiken darstellen, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden. Klare und sichtbare Kennzeichnungen helfen, das Bewusstsein für die bestehenden Risiken zu schärfen und die Sicherheit zu erhöhen.

Sicherheitsvorkehrungen und Handhabung:

  • Sichtbarkeit der Schilder: Die Gefahrstoffschilder müssen gut sichtbar und dauerhaft an den Verpackungen oder Behältern angebracht sein, um sicherzustellen, dass die Gefahren klar erkennbar sind. Dies ist besonders wichtig bei der Lagerung und dem Transport, um versehentliche Expositionen zu verhindern.
  • Schulung und Information: Personen, die mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7C arbeiten, sollte man umfassend schulen. Sie müssen die Bedeutung der Schilder verstehen und wissen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
  • Lagerung: Radioaktive Stoffe der Klasse 7C sollten in einem gesicherten Bereich gelagert werden, der für Unbefugte unzugänglich ist und den geltenden Strahlenschutzvorschriften entspricht. Die Lagerbedingungen sollten sicherstellen, dass man die Strahlung auf ein Minimum reduziert und keine Kontamination der Umgebung erfolgt.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bei der Handhabung von Stoffen der Klasse 7C sollte man geeignete Schutzausrüstung wie Schutzkleidung, Handschuhe und Schutzbrillen tragen, um den direkten Kontakt mit den radioaktiven Materialien zu vermeiden und die Strahlenexposition zu minimieren.

Tipps für den sicheren Umgang und Transport:

  • Sicherer Transport: Beim Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7C ist es wichtig, dass die Verpackungen oder Behälter sicher und stabil sind, um das Risiko einer Strahlenfreisetzung zu minimieren. Transportfahrzeuge müssen korrekt gekennzeichnet und entsprechend gesichert sein, und das Personal sollte über die spezifischen Risiken informiert sein.
  • Notfallmaßnahmen: Es sollten klare Notfallpläne vorhanden sein, die die Vorgehensweise im Falle eines Lecks, einer Verschüttung oder einer Strahlenfreisetzung festlegen. Diese Pläne sollten Notfallausrüstungen wie Strahlenschutzmaterialien umfassen und regelmäßige Notfallübungen beinhalten.