Freistaat Bayern Schilder
Zur Beachtung:
Das Schild mit dem Staatswappen darf nicht für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere nicht für Zwecke der Werbung, verwendet werden. Es darf außerdem nur in einer Weise verwendet werden, die dem Ansehen des Staatswappens als Hoheitszeichen nicht abträglich ist.
Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium des Innern.