Brandschutzordnung – Klare Regeln für mehr Sicherheit im Gebäude

Im Brandfall bleibt keine Zeit für lange Erklärungen. Genau deshalb gibt es die Brandschutzordnung. Sie legt fest, wie Personen in einem Gebäude handeln sollen, welche Maßnahmen zur Brandverhütung gelten und welche Aufgaben bestimmte Verantwortliche übernehmen. Die Grundlage bildet die DIN 14096, die Regeln für das Erstellen und Aushängen einer Brandschutzordnung beschreibt.

Eine Brandschutzordnung begegnet Ihnen in zahlreichen Gebäuden. Schulen, Krankenhäuser, Bürogebäude, Hotels, Produktionsbetriebe oder Lagerhallen setzen auf klare Vorgaben, damit Beschäftigte, Besucher und andere anwesende Personen im Ernstfall schnell reagieren können.


Wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes

Nicht die Feuerlöscher allein machen ein Gebäude sicher. Genauso wichtig sind klare Verhaltensregeln. Genau dort setzt die Brandschutzordnung an. Sie unterstützt die Organisation des betrieblichen Brandschutzes und beschreibt Abläufe für den Ernstfall sowie Maßnahmen zur Brandverhütung.

Aus unserer Erfahrung fallen bei Begehungen oft dieselben Punkte auf. Fluchtwege ändern sich nach Umbauten. Neue Maschinen stehen plötzlich vor Rettungswegen. Informationen im Aushang passen nicht mehr zum aktuellen Gebäudezustand. Deshalb gehört die regelmäßige Überprüfung einer Brandschutzordnung zu den entscheidenden Aufgaben im Brandschutzmanagement.

Aktuelle Informationen sparen im Ernstfall wertvolle Zeit.

Die drei Teile

Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C. Jeder Teil richtet sich an unterschiedliche Personengruppen innerhalb eines Gebäudes.

  • â– Teil A: Enthält die bekannten Verhaltensregeln fĂĽr den Brandfall. Dieser Aushang richtet sich an alle Personen im Gebäude und hängt häufig in Eingangsbereichen, Fluren oder an zentralen Informationspunkten.
  • â– Teil B: Richtet sich vor allem an Beschäftigte oder Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Hier finden sich zusätzliche Informationen zur BrandverhĂĽtung, zu Fluchtwegen und zum Verhalten im Notfall.
  • â– Teil C: Enthält Regelungen fĂĽr Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder andere verantwortliche Stellen.

Wo die Brandschutzordnung sichtbar wird

An vielen Stellen begegnen Ihnen Bestandteile der Brandschutzordnung indirekt. Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzzeichen, Feuerlöscher-Kennzeichnungen oder Hinweise auf Sammelstellen ergänzen die enthaltenen Informationen und unterstützen die Orientierung im Gebäude.

Passende Produkte lassen sich beispielsweise mit folgenden Kategorien verknĂĽpfen:

  • â– Brandschutzzeichen und Feuerlöscher-Schilder
  • â– Sammelstelle-Schilder und Feuerwehrschilder
  • â– Flucht- und Rettungswegschilder sowie Brandschutzkennzeichnung

Und genau hier entsteht die Verbindung zwischen Dokumentation und Beschilderung. Eine Brandschutzordnung beschreibt Maßnahmen und Abläufe. Die passende Kennzeichnung macht diese Informationen vor Ort sichtbar.

Warum eine gut sichtbare Brandschutzordnung wichtig ist

Unterschätzt wird häufig der Standort des Aushangs. Die Information hilft nur dann, wenn Personen sie auch finden und lesen können. Gerade in Gebäuden mit Publikumsverkehr oder wechselnden Besuchern spielt die Sichtbarkeit eine große Rolle.

Eine aktuelle Brandschutzordnung unterstĂĽtzt nicht nur den Organisationsablauf. Sie schafft auch eine nachvollziehbare Grundlage fĂĽr Schulungen, Unterweisungen und interne Sicherheitskonzepte.


Praxistipp aus dem Alltag

Der Aushang gehört nicht hinter eine geöffnete Tür, hinter einen Aufsteller oder in eine wenig genutzte Ecke. Klingt banal. Bei Begehungen taucht genau dieses Detail erstaunlich oft auf.

Häufige Fragen zur Brandschutzordnung

Was ist eine Brandschutzordnung?

Sie enthält Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. Sie richtet sich je nach Teil A, B oder C an unterschiedliche Personengruppen innerhalb eines Gebäudes.

Welche Teile umfasst eine Brandschutzordnung?

Machen Sie es einfach: Teil A informiert alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an Beschäftigte und Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Diese Struktur definiert die DIN 14096.

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