ASR A1.3 Was ist das?
ASR A1.3 im Betrieb: So kennzeichnen Sie Arbeitsstätten normgerecht und sicher
Datum: 14. Juli 2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Die Abkürzung ASR A1.3 steht für die Technische Regel für Arbeitsstätten zur „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Diese wichtige Richtlinie legt präzise fest, wie Sicherheitszeichen in Arbeitsstätten visuell gestaltet und im Betrieb eingesetzt werden müssen. Arbeitgeber nutzen diese Vorgaben überall dort, wo verbleibende Risiken am Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vollständig vermieden werden können.
Im Betriebsalltag bedeutet dies ein großes Plus an Sicherheit: Ein Schild muss nicht dekorativ wirken, sondern in Sekundenschnelle verstanden werden. Beschäftigte, Besucher, Lieferanten und externe Dienstleister sollen auf den ersten Blick erkennen, wo Vorsicht geboten ist, welcher Fluchtweg ins Freie führt oder wo sich wichtige Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen befinden. Genau für diese Klarheit setzt die ASR A1.3 den rechtlichen und praktischen Rahmen.
Warum gibt es die ASR A1.3?
Das übergeordnete Ziel der ASR A1.3 ist einheitlicher Schutz. Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung. Durch feste Regeln wird sichergestellt, dass jeder Mensch die Bedeutung eines Sicherheitszeichens sofort und intuitiv erfasst – ganz unabhängig von der jeweiligen Branche, dem Gebäude oder eventuellen Sprachbarrieren. Das spart im Ernstfall entscheidende Sekunden.
Dabei geht es nicht nur um einzelne Schilder an Wänden und Türen. Die Richtlinie betrachtet die Kennzeichnung ganzheitlich. Dazu gehören neben den Sicherheitszeichen auch Flucht- und Rettungspläne sowie die Kennzeichnung von Lagerbereichen, Rohrleitungen und Behältern mit Gefahrstoffen.
Welche Schilder betrifft die ASR A1.3?
Sicherheitskennzeichnungen werden systematisch in fĂĽnf Gruppen unterteilt, die sich durch spezifische Farben und geometrische Formen unterscheiden:
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Verbotszeichen (Rot): Untersagen Verhaltensweisen, die Gefahren auslösen können (z. B. „Rauchen verboten“).
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Warnzeichen (Gelb): Weisen auf potenzielle Risiken und Gefahrenstellen hin (z. B. „Warnung vor elektrischer Spannung“).
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Gebotszeichen (Blau): Schreiben ein bestimmtes, sicheres Verhalten vor (z. B. „Schutzbrille tragen“).
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Rettungszeichen (Grün): Kennzeichnen Fluchtwege, Notausgänge und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
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Brandschutzzeichen (Rot): Markieren Standorte von Geräten zur Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscher).
Was hat die ASR A1.3 mit der ISO 7010 zu tun?
Die deutsche ASR A1.3 übernimmt heute zahlreiche Piktogramme aus der internationalen Norm DIN EN ISO 7010. Diese weltweite Harmonisierung sorgt dafür, dass Sicherheitszeichen über Ländergrenzen hinweg identisch aussehen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch internationale Fachkräfte oder ausländische Gäste Fluchtwege und Gefahrenstellen im Gebäude sofort richtig interpretieren können.
Darf man alte und neue Schilder mischen?
Im Zuge von Umbauten oder Ergänzungen stellt sich oft die Frage nach dem Umgang mit Altbeständen (z. B. Kennzeichnungen nach der früheren DIN 4844).
Aus Sicherheitsgründen wird dringend davon abgeraten, unterschiedliche Kennzeichnungssysteme im selben Gebäude zu vermischen. Verschiedene Symbole für ein und denselben Zweck stiften im Ernstfall Verwirrung.
Bei älteren Bestandsgebäuden muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen werden, ob die alten Schilder noch verständlich und ausreichend sicher sind. Um diesen bürokratischen Zusatzaufwand zu vermeiden und von der rechtlichen „Vermutungswirkung“ der aktuellen Richtlinie zu profitieren, nutzen viele Unternehmen Modernisierungen für eine schrittweise oder vollständige Umstellung auf die modernen Symbole nach DIN EN ISO 7010.
Praxis-Hinweis fĂĽr Ihre Betriebssicherheit
Sicherheitszeichen erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie für jeden Betrachter optimal sichtbar sind. Achten Sie bei regelmäßigen Rundgängen darauf, dass Schilder nicht durch hohe Regale, abgestellte Waren, Maschinen oder geöffnete Türen verdeckt werden. Auch die richtige Größe und Montagehöhe spielen eine entscheidende Rolle für die Erkennbarkeit im Notfall.
Häufige Fragen zur ASR A1.3
Was regelt die ASR A1.3 im Wesentlichen?
Die ASR A1.3 definiert die Anforderungen an die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie gibt konkrete Vorgaben zur Gestaltung und Platzierung von Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen sowie zur Kennzeichnung von Gefahrstoffbereichen und zur Erstellung von Fluchtplänen.
Muss jeder Betrieb Schilder nach ASR A1.3 anbringen?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht immer dann, wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz vorliegen, die sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vollständig ausschließen lassen. Welche konkreten Schilder erforderlich sind, ermittelt der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Sicherheitskennzeichnung regelmäßig. Eine eindeutige und aktuelle Beschilderung schützt das Leben Ihrer Mitarbeitenden und sichert Ihr Unternehmen rechtlich optimal ab.
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* Hinweis: Auf dieser Website werden teilweise KI-generierte Bilder verwendet.
