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Das Brandschutzschild „Brandmeldetelefon BGV A8 F06“ dient zum Nachrüsten bereits vorhandener Beschilderung nach der „veralteten“ Norm.

Kontakt: 089 / 66 51 84 – 0 | info@schlemmer.de

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BGV A8 F06

Zur Nachrüstung geeignet

wenn "BGV A8 Kennzeichnungen" vorhanden sind!

Wann wird ein Brandmeldetelefon nach alter BGV A8 Kennzeichnung benötigt?

Brandmeldetelefon-Schilder F06 nach der ehemaligen BGV A8 Kennzeichnung dienen heute überwiegend der Ergänzung und dem Austausch bestehender Altbeschilderungen. Sie werden häufig in Gebäuden benötigt, deren Brandschutzkennzeichnung vor der Umstellung auf die heute üblichen Sicherheitszeichen installiert wurde.

Diese Ausführung ist ausdrücklich für Bestandsanlagen gedacht, bei denen bereits eine durchgängige Beschilderung nach der früheren BGV A8 vorhanden ist. In solchen Fällen kann it erforderlich sein, einzelne beschädigte, fehlende oder unleserliche Schilder durch passende Ersatzschilder zu ersetzen, damit das bestehende Kennzeichnungssystem einheitlich bleibt.


Warum sollten alte und neue Brandschutzzeichen nicht gemischt werden?

Für eine schnelle Orientierung im Ernstfall ist eine einheitliche Kennzeichnung entscheidend. Werden alte BGV-A8-Symbole und neuere Sicherheitskennzeichnungen innerhalb desselben Gebäudebereichs gemischt, kann dies die Übersichtlichkeit beeinträchtigen.

Deshalb empfehlen wir vor einer Nachbestellung immer die Prüfung der vorhandenen Beschilderung. So lässt sich feststellen, welcher Kennzeichnungsstandard tatsächlich im Gebäude eingesetzt wurde und ob Ersatzschilder nach der bisherigen Ausführung sinnvoll sind.

Hinweis zu aktuellen Normen:

Suchen Sie Kennzeichnungen nach der aktuellen DIN EN ISO 7010 & ASR A1.3? Das aktuelle Symbol finden Sie hier.

Typische Einsatzbereiche für BGV-A8-Beschilderungen

Diese Variante wird häufig für:

  • â–  ältere Verwaltungsgebäude
  • â–  Bestandsimmobilien
  • â–  Industrie- und Produktionsstandorte
  • â–  Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • â–  Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

eingesetzt, sofern dort noch eine durchgängige Kennzeichnung nach der ehemaligen BGV A8 vorhanden ist. In vielen Fällen stammen diese Beschilderungen aus Anlagen, die vor 2008 ausgestattet oder zuletzt umfassend beschildert wurden.


Bestandsaufnahme vor der Nachrüstung empfohlen

Bevor einzelne Schilder ersetzt oder ergänzt werden, empfiehlt sich eine Begehung des Gebäudes sowie eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Sicherheitskennzeichnung. Dadurch lassen sich Fehlbestellungen vermeiden und bestehende Beschilderungskonzepte nachvollziehbar fortführen.

Sollten Sie unsicher sein, welche Ausführung in Ihrem Gebäude vorhanden ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Zuordnung und Auswahl der passenden Variante.

Passende Ausführungen und weitere Varianten finden Sie in unserer Kategorie Brandschutzzeichen.