3,68 

Einzelstückpreis:

zzgl. 19% MwSt. Versandkosten


 

Lieferzeit: in ca. 1-3 Arbeitstagen versandbereit

Staffelpreise
Laden...

Bitte wählen Sie aus folgenden Artikeln

praxisbewährt

Tür alarmgesichert! Nur im Notfall öffnen – deutliche Anweisung für den Notfall

Die Kennzeichnung „Tür alarmgesichert! Nur im Notfall öffnen“ informiert Personen klar darüber, dass die Tür mit einem Alarm gekoppelt ist und nur in Gefahrensituationen genutzt werden darf, damit Fehlbedienungen im Alltag vermieden werden und im Ernstfall der Fluchtweg sofort freigegeben wird. Sie schützt sowohl Personen als auch das Gebäude, weil der Alarm nur im Notfall ausgelöst wird und unnötige Störungen verhindert werden. Gleichzeitig zeigt die Kennzeichnung deutlich, dass der Fluchtweg jederzeit zugänglich bleibt, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen, während Rettungskräfte im Ernstfall unterstützt werden.

Bedeutung der Kennzeichnung

Eine alarmgesicherte Tür erhöht die Sicherheit, weil sie den richtigen Umgang klar vermittelt und Fehlbedienungen verhindert. Durch die deutliche Anweisung wird sichergestellt, dass der Alarm nur im Ernstfall ausgelöst wird, während der Fluchtweg sofort nutzbar bleibt. Die Kennzeichnung schützt Menschen sowie Gebäude gleichermaßen, und trägt dazu bei, dass im Notfall schnell reagiert werden kann.

Typische Einsatzbereiche

Die Kennzeichnung wird überall dort eingesetzt, wo Türen mit Alarmanlagen ausgestattet sind, die nur im Notfall geöffnet werden dürfen, sodass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind. Typische Einsatzorte sind unter anderem:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude

  • Industrieanlagen und Produktionshallen

  • Schulen und Universitäten

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

  • Öffentliche Einrichtungen sowie Veranstaltungsorte

Vorteile der Kennzeichnung

Eine gut sichtbare Kennzeichnung sorgt für klare Orientierung und erhöht die Sicherheit. Sie:

  • informiert eindeutig über die Nutzung im Notfall

  • verhindert Fehlbedienungen und falsche Alarme

  • unterstützt eine geordnete Evakuierung

  • schützt Mitarbeiter, Besucher und Gäste

  • erleichtert die Integration in Sicherheits- sowie Fluchtwegpläne

  • unterstützt Rettungskräfte im Ernstfall

Der Hinweis „Tür alarmgesichert! Nur im Notfall öffnen“ stellt sicher, dass der Alarm nur im Ernstfall ausgelöst wird, wodurch Risiken reduziert, Eigentum geschützt und schnelle Reaktionen ermöglicht werden. Für maximale Sicherheit sollten Sie daher den Hinweis anbringen, damit im Notfall jeder sofort den richtigen Fluchtweg nutzt, und Missverständnisse vermieden werden.