Gefahr - sichtbare und unsichtbare Laserstrahlung Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden Laser Klasse 4, Klassifiziert nach DIN EN 60825-1:2022-07
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sicht-/unsichtbare Laserstrahlung
Laser Klasse 4
DIN EN 60825-1:2022-07
Laserwarnschild Klasse 4 – Sicherheit bei Hochleistungslasern gewährleisten
Normgerechte Warnschilder schützen zuverlässig vor sichtbarer und unsichtbarer Laserstrahlung nach DIN EN 60825-1:2022-07.
Ein Laserwarnschild Klasse 4 ist unerlässlich, um vor den Gefahren leistungsstarker Laseranlagen zu warnen. Laser dieser Klasse erzeugen eine besonders hohe Strahlungsleistung. Bereits eine kurze Exposition – sei es durch direkte oder gestreute Strahlung – kann zu erheblichen Augen- oder Hautschäden führen. In vielen industriellen, medizinischen oder wissenschaftlichen Anwendungen kommen Laser der Klasse 4 zum Einsatz. Entsprechend hoch ist das Risiko, das von diesen Geräten ausgeht.
Laserklasse 4 – Definition nach DIN EN 60825-1:2022-07
Die aktuelle Norm DIN EN 60825-1:2022-07 regelt die Einteilung von Lasereinrichtungen in Sicherheitsklassen. Klasse 4 beschreibt Laser mit sehr hoher Ausgangsleistung, die eine unmittelbare Gefahr für Personen darstellen – selbst reflektierte oder diffus gestreute Strahlen können Verletzungen verursachen. Zusätzlich besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Ein Laserwarnschild Klasse 4 muss gemäß dieser Norm gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Der Warntext lautet verbindlich:
GEFAHR – sichtbare und unsichtbare Laserstrahlung. Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden.
Diese eindeutige Formulierung dient dem Schutz aller Personen, die sich in der Nähe der Laserquelle befinden – auch wenn sie nicht direkt am Gerät arbeiten.
Rechtliche Absicherung durch korrekte Kennzeichnung
In allen Bereichen, in denen Klasse-4-Laser eingesetzt werden, ist die Kennzeichnung mit einem Laserwarnschild Klasse 4 Pflicht. Unternehmen, Labore und medizinische Einrichtungen tragen die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Eine fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist ein korrektes Warnschild ein zentrales Element jeder Laserschutzmaßnahme.
Klare Warnung – klare Verantwortung
Ein gut sichtbares, normgerechtes Laserwarnschild Klasse 4 sorgt dafür, dass potenzielle Gefahren rechtzeitig erkannt werden. Es schützt nicht nur Personen, sondern auch den Betrieb selbst vor Ausfällen und Haftungsrisiken. Wer mit Hochleistungslasern arbeitet, muss Gefahren klar kommunizieren – und das beginnt mit einem eindeutigen Warnschild.