Gefahrgutaufkleber

Bedeutung & Norm

Die Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung auf GHS ist Teil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Das System der Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG1 (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG2 (Zubereitungsrichtlinie) wird schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abgelöst. Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung genannt – ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind Gefährdungen durch

  • physikalisch-chemische Eigenschaften (insbesondere Brand- und Explosionsgefahren)
  • toxische Eigenschaften und
  • besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten unabhängig voneinander zu beurteilen.