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Einfahrt freihalten: Sorgen Sie für freie Wege auf Ihrem Grundstück

Nichts ist ärgerlicher als eine blockierte Zufahrt, wenn man es eilig hat. Ein Schild mit der Aufschrift Einfahrt freihalten ist die einfachste Lösung, um Falschparker höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen. Oft parken Autofahrer fremde Ausfahrten nicht aus Absicht zu, sondern weil sie die Situation falsch einschätzen. Ein deutlich sichtbares Schild schafft hier sofort Klarheit. Es markiert Ihren privaten Bereich und stellt sicher, dass Sie jederzeit ungehindert ein- und ausfahren können.

Warum ein Hinweisschild an der Zufahrt unverzichtbar ist

Ohne eine Kennzeichnung ist es für Fremde manchmal schwer zu erkennen, wo eine private Zufahrt beginnt. Ein Schild dient als optische Grenze und schützt Sie vor unnötigem Stress. Es appelliert an die Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie Ihre Einfahrt freihalten, sichern Sie auch den Zugang für Rettungsfahrzeuge oder Lieferdienste. Gerade in engen Straßen mit hohem Parkdruck ist ein solches Warnsignal oft die einzige Möglichkeit, den eigenen Stellplatz nutzbar zu halten.

Die rechtliche Wirkung von Parkverbotsschildern

Auf Ihrem Privatgrundstück bestimmen Sie die Regeln. Ein Schild „Einfahrt freihalten“ verdeutlicht Ihren Anspruch und dient im Ernstfall als Grundlage für weitere Schritte. Werden Sie dennoch zugeparkt, zeigt das Schild, dass der Falschparker vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat. Das erleichtert die Argumentation gegenüber Behörden oder Abschleppdiensten. Zudem beugen Sie Missverständnissen mit Nachbarn oder Besuchern vor, da die Regelung für jeden sofort erkennbar im Außenbereich aushängt.

Optimale Platzierung für maximale Aufmerksamkeit

Damit das Schild seine volle Wirkung entfaltet, müssen Sie es klug platzieren. Bringen Sie es am besten direkt am Tor, am Zaun oder an einer gut sichtbaren Hauswand an. Die Höhe sollte so gewählt sein, dass ein Autofahrer den Hinweis beim Heranfahren direkt im Blickfeld hat.

Anwendung:

  • Wohngebiete: An privaten Einfahrten oder Zugängen zu Wohnanlagen.
  • Geschäftsbereiche: Bei Zugängen zu Geschäften, Büros oder Industriegebieten.
  • Öffentliche und private Einrichtungen: Krankenhäuser, Schulen, Behörden, wo ungehinderter Zugang wichtig ist.