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Feuerwehrpläne sind Führungshilfsmittel für den Einsatzleiter und dienen der schnellen Orientierung auf dem Gelände oder in einem Gebäude. Sie enthalten bauliche und technische Informationen. (Feuerwehreinsatzpläne hingegen enthalten erweiterte Informationen einsatztaktischer Art und zum Objekt z.B. Ausrückstärke und Gefahrenstellen. Des Weiteren werden diese Pläne in direkter Absprache mit der Feuerwehr erstellt).

Rechtsgrundlage
Ein Feuerwehrplan kann zum Beispiel vorgeschrieben werden, durch
- die Bauordnungen der Länder
- Brand und Katastrophenschutzgesetze der Länder
- Sonderbauvorschriften der Länder, z.B. Versammlungs-, Beherbergungs- und Verkaufsstättenverordnung, Schulbau-, Krankenhaus und Industriebaurichtlinie, Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr usw.
- Gemeinden können gegenwärtig nach §24, Abs.1 Satz 2, Nr. 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden - unabhängig vom Bauordnungsrecht - Feuerwehrpläne verlangen.

Darstellung
Ein Feuerwehrplan kann nicht nur anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Objektbesichtigung ist ebenso wichtige Voraussetzung wie die Ausarbeitung, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber. Er besteht aus einem Übersichtsplan, dem Objektplan und evtl. den notwendigen Detailplänen.

Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gilt die DIN 14095. Regional gibt es jedoch einige Abweichungen, die einzuarbeiten sind (in Bayern unter anderem nach dem „Merkblatt der Feuerwehrschule Würzburg“ von 3/2016).
Nach welchen Vorgaben die Pläne auszuführen sind, ist mit den Abnahmebehörden abzuklären.

Außerdem bieten wir auch Flucht- und Rettungspläne an.