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Sicherheit durch Flucht- und Rettungspläne: Warum sie unverzichtbar sind?

Flucht- und Rettungspläne sind wesentliche Bestandteile eines umfassenden Sicherheitskonzepts für Gebäude und Anlagen. Sie dienen nicht nur der Orientierung im Notfall, sondern retten im Ernstfall Leben. Hier sind die Hauptgründe, warum Flucht- und Rettungspläne so wichtig sind:

Schnelle Evakuierung:

  • Klare Wegführung: Flucht- und Rettungspläne zeigen deutlich die schnellsten und sichersten Wege aus dem Gebäude, was im Notfall wertvolle Zeit spart.
  • Vermeidung von Panik: Durch klare Anweisungen und Wegbeschreibungen wird Panik reduziert, und Menschen können ruhig und geordnet das Gebäude verlassen.

Gesetzliche Anforderungen:

  • Einhaltung von Vorschriften: Angaben zu den Inhalten und zur Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht.
  • Versicherungsschutz: Die Bereitstellung und regelmäßige Aktualisierung dieser Pläne kann auch Voraussetzung für den Versicherungsschutz sein.

Sicherheitsbewusstsein:

  • Schulung und Information: Flucht- und Rettungspläne sind wichtige Hilfsmittel für die Schulung von Mitarbeitern und Besuchern im Umgang mit Notfällen.
  • Orientierungshilfe: Sie bieten allen Personen im Gebäude eine klare Orientierungshilfe, um im Notfall schnell den nächstgelegenen Fluchtweg zu finden.

Rettungskräfte unterstützen:

  • Effektive Rettungsmaßnahmen: Flucht- und Rettungspläne bieten Rettungskräften wichtige Informationen über die Gebäudestruktur, Fluchtwege und Notausgänge, was ihre Arbeit erheblich erleichtert.
  • Schnelle Reaktion: Im Notfall können Rettungskräfte dank der Pläne schneller und gezielter agieren, was die Rettung von Personen und den Schutz von Eigentum verbessert.

Spezielle Anforderungen:

  • Barrierefreiheit: Moderne Flucht- und Rettungspläne berücksichtigen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, indem sie barrierefreie Fluchtwege und Rettungsbereiche ausweisen.
  • Gefahrenhinweise: Sie enthalten wichtige Informationen zu potenziellen Gefahrenquellen wie Chemikalienlager, Maschinenräume oder elektrische Anlagen.

Erstellung Fluchtwegplan:

Ein Flucht- und Rettungsplan soll in Übereinstimmung mit der Evakuierungsstrategie erstellt werden. Er muss dazu die speziellen Anforderungen der Nutzer eines Gebäudes oder einer Anlage berücksichtigen. Ein Rettungswegplan soll die Informationen enthalten, die sich z.B. aus der Prüfung von Brandschutzmaßnahmen, besonderen örtlichen Gegebenheiten oder Notfallmaßnahmen ergeben.

Normen und Richtlinien Flucht- und Rettungsplan:

  • DIN ISO 23601
  • DIN 4844-2 2012-12 und DIN EN ISO 7010
  • ASR A1.3 2013

Rechtsgrundlagen und Technische Bestimmungen:

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und zur Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht.

Zudem erstellen wir in Zusammenarbeit mit der zuständigen Branddirektion oder Feuerwehr auch Feuerwehrpläne. Kontaktieren Sie uns gerne!

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