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Schießstandrichtlinie des BMI 2012

Schild "Schießstand betreten verboten" warnt vor dem leichtsinnigen Betreten einer Schießanlage. Eine aussagekräftige Kennzeichnung ist für alle Schießstände laut der Schießstandrichtlinie vorgeschrieben, um Sicherheit im Schießbetrieb gewährleisten zu können. Unsere Schilder eignen sich zur dauerhaften Befestigung an einer Wand. Für die Befestigung an einem Maschendrahtzaun empfehlen wir einen verzinkten, lackierten oder beschichteten Draht.

SRL-190201.pdf (schiessstandrichtlinien.de)