Feuerwehrzufahrt-Pfosten, -Randbegrenzung
Pfosten aus Stahl feuerverzinkt, weiß lackiert,
zum Einbetonieren mit Erdankerstab.
Pfostenlänge: 900 mm, davon Unterflur ca. 400 mm
Durchmesser: 60 mm
Feuerwehrzufahrt - Randbegrenzungen
Die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr schreibt unter Ziffer 2.1 vor, dass Flächen für die Feuerwehr eine jederzeit deutlich sichtbare Randbegrenzung haben. Eine Randbegrenzung bis zu einer Höhe von 0,8 m ist aus brandschutztechnischer Sicht zulässig. Dies sollte durch Pfosten bzw. durch eine niedrige Bepflanzung (Bodendecker) in Verbindung mit Pfosten erfolgen, damit der Verlauf unter allen äußeren Bedingungen eindeutig erkennbar ist.