Einbahnstraße rechtsweisend, Nr. 220-20
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Die Einfahrt der Einbahnstraße rechtsweisend wird durch das Verkehrszeichen 220 markiert. Dies ist das richtige „Einbahnstraßenschild” gemäß StVO. Das Verkehrsschild „Einbahnstraße” zeigt an, dass die Straße, an dessen Einfahrt es sich befindet, von Fahrzeugen nur in eine Richtung befahren werden darf. Diese Fahrtrichtung wird durch den Pfeil auf dem Schild vorgegeben.
nach StVO (Straßenverkehrsordnung)