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Erstellung Fluchtwegplan:

Ein Flucht- und Rettungsplan soll in Übereinstimmung mit der Evakuierungsstrategie erstellt werden. Er muss dazu die speziellen Anforderungen der Nutzer eines Gebäudes oder einer Anlage berücksichtigen. Ein Rettungswegplan soll die Informationen enthalten, die sich z.B. aus der Prüfung von Brandschutzmaßnahmen, besonderen örtlichen Gegebenheiten oder Notfallmaßnahmen ergeben.

Zur Erstellung eines Angebots benötigen wir von Ihnen zum Beispiel:

  • ein aktuelles Brandschutzkonzept, sofern vorhanden
  • aktuelle Grundrisse, digital oder auf Papier
  • das Schreiben mit den Anforderungen der zuständigen Feuerwehr/Branddirektion, sofern vorhanden

Normen und Richtlinien Flucht- und Rettungsplan:

  • DIN ISO 23601
  • DIN 4844-2 2012-12 und DIN EN ISO 7010
  • ASR A1.3 2013

Rechtsgrundlagen und Technische Bestimmungen:

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht.

Außerdem erstellen wir in Zusammenarbeit mit der zuständigen Branddirektion oder Feuerwehr auch Feuerwehrpläne an.

Gerne können Sie mit unserem Außendienstmitarbeiter sowohl telefonisch Kontakt aufnehmen, als auch einen Ortstermin (Oberbayern) vereinbaren. Benutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular schreiben Sie eine E-Mail an info@schlemmer.de oder rufen Sie uns unter +49 89 66 51 84 - 0 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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